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Am 25. Mai 2018 tritt die vom Europäischen Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen und ist EU-weit gültig. Auf Unternehmen kommen damit wesentliche Neuerungen und eine Reihe an Verpflichtungen zu.

Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt:

  • Welche personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten usw.) verarbeiten Sie? Haben Sie auch sensible Daten (Fingerabdruck, Irisscan, Krankengeschichte usw.)?
  • Wissen Sie, welche Maßnahmen für eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen notwendig sind?
    • Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
  • Wo werden personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen gespeichert?
  • Wie sicher sind Ihre Daten?
  • Gibt es eine Checkliste zur Vorgehensweise bei eventuellen Datenverlusten?
  • Haben Sie ein Verarbeitungsverzeichnis zur Vorlage bei einer möglichen DS-Prüfung?
  • Können Sie auf Anfrage von betroffenen Personen möglichst automatisiert reagieren?
    (Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruchsrecht)
  • Sind Sie Ihren Informationspflichten bereits nachgekommen?
  • Sind Sie Auftragsverarbeiter für Daten dritter Unternehmen?
  • Haben Sie personenbezogene Daten an Dritte zur Verarbeitung weitergegeben?

Gemeinsam mit erfahrenen Juristen unterstützen wir Sie gerne bei der Einhaltung der DSGVO in Ihrem CRM-System. Oftmals ist der Aufwand minimal und die Erleichterung groß. Wir liefern einfache Lösungen für komplexe Herausforderungen und machen so Ihr CRM-Projekt auch in Punkto Datenschutz erfolgreich einfach.  Lassen Sie sich nicht verwirren, wir begleiten sie durch diesen Prozess.

 

Mit 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung europaweit wirksam: dann treten in der EU weitgehend einheitliche Regelungen an die Stelle des bisherigen Datenschutzrechts.

Der auffallendste Unterschied zum bestehenden Datenschutzrecht sind die wesentlich verschärften Strafdrohungen: Während zum Beispiel die Verletzung des Auskunftsrechts nach bisherigem Recht mit bis zu 500,00 EUR geahndet werden konnte, sind nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung Geldstrafen bis zum jeweils höheren Betrag von 20 Millionen EUR oder 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes möglich. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist daher von oberster Priorität und muss zur Chefsache gemacht werden, wenn es das nicht bereits ist! Weiterlesen

In unserer kostenlosen Webinaraufzeichnung erfahren Sie von einem führenden Datenschutz-Experten die Kernprinzipien der EU-DSGVO, sowie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und wie Sie Ihr CRM-System noch rechtzeitig datenschutzkonform einrichten. Durch das Webinar führen Dr. iur. Sebastian Reimer, Datenschutzrechts-Experte und Mag. Oliver Witvoet, Geschäftsführer, easyconsult GmbH.

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